Häufig gestellte Fragen

Was für Immobilien werden an der Auktion verkauft?

Es werden Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an der Auktion für den Kauf angeboten.
Einige Immobilien werden im Leerstand und andere wiederum komplett vermietet angeboten, sodass nach Zuschlag ab Tag 1 ein Cashflow generiert werden kann.  

Die Auktion findet persönlich vor Ort statt. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig anmelden und die erforderlichen Dokumente (z. B. Personalausweis, ggf. Handelsregisterauszug) vorlegen. Die Anmeldung erfolgt über unsere Teilnahmeerklärung.

Ja das ist möglich. 
Anhand einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht können Sie sich vertreten lassen und an der Auktion teilnehmen. Darauf aufbauend können Sie auf eine Immobilie bieten und diese auch für sich gewinnen. 

Ja das ist möglich. Das hängt von Ihrer Kauf- und Verkaufsstrategie ab.  

In der Regel benötigen Sie einen aktuellen Kontoauszug oder eine Finanzierungsbestätigung.
 Diese ist vor allem bei größeren Objekten sinnvoll, um Seriosität zu gewährleisten.

Das HypZert F-Gutachten ist ein von einem zertifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstelltes Immobilienbewertungsgutachten nach strengen, bankenfähigen Standards. Es weist unter anderem den Verkehrswert der Immobilie aus und erfüllt die Anforderungen der Finanzwirtschaft, sodass es auch von Banken für Finanzierungsentscheidungen genutzt werden kann. Für die Auktion bedeutet das: Käufer und Verkäufer erhalten eine objektive, nachvollziehbare und geprüfte Wertermittlung, die Transparenz schafft, Vertrauen fördert und eine realistische Preisfindung unterstützt.

Um Ihnen eine fundierte Einschätzung der Immobilie zu ermöglichen, stellen wir für jedes Auktionsobjekt ein HYP ZERT F-Gutachten zur Verfügung.
Dieses Gutachten wird von zertifizierten Sachverständigen nach strengen Richtlinien erstellt und bietet eine objektive, bankenfähige Bewertung des Immobilienwertes sowie zahlreiche Bilder Vorteile, Nachteile und mögliche Mängel der Immobilie. Eine Innenbesichtigung der Immobilie ist grundsätzlich nicht zulässig und nicht möglich.

Der Startpreis wird individuell in enger Abstimmung zwischen Verkäufer, Makler und P5-Auktionen festgelegt.
Dabei fließen mehrere Faktoren ein – unter anderem Lage, Zustand und  Marktnachfrage.
Unser Ziel ist es, einen Preis zu wählen, der für den Verkäufer attraktiv ist, den Markt anspricht und gleichzeitig genügend Bieterinteresse für eine erfolgreiche Auktion weckt.
So stellen wir sicher, dass der Startpreis eine optimale Balance zwischen Sicherheit für den Verkäufer und Attraktivität für Kaufinteressenten bietet.

Nach dem Zuschlag durch den Auktionator erfolgt direkt vor Ort die notarielle Beurkundung. Gleichzeitig wird eine Anzahlung fällig. Der restliche Kaufpreis ist in der Regel innerhalb weniger Wochen zu zahlen. Danach erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Vor der Auktion sollten Sie Ihre Finanzierung bereits geklärt haben. Mit dem Zuschlag und der Unterzeichnung des  rechtsverbindlichen Vertrags sind Sie zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Alle Bieter und Einlieferer werden vor der Auktion identifiziert. Es erfolgt eine Prüfung auf wirtschaftlich Berechtigte sowie politisch exponierte Personen (PEPs) nach § 10 GwG.

Gefahr, Nutzen und Lasten gehen zum Ersten des Monats nach vollständigem Kaufpreis- und Aufgeldzahlung über.
Der genaue Termin wird im Kaufvertrag festgelegt. 

Der Verkauf erfolgt bei Gebotsabgabe über dem vereinbarten Limit. In über 90 % der Auktionen wird ein Zuschlag erzielt – bei marktgerechter Preisansetzung.

Es fallen lediglich Kosten für den Käufer an. Der Käufer zahlt 9% Aufgeld auf die Immobilie sowie die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten.

Die Maklerprovision bleibt bestehen. Nach Zuschlagserteilung in der Auktion bekommt der Makler innerhalb von 10 Tagen seine Provision von P5. Die Provision beträgt zwischen 3-5% des Kaufpreises der Immobilie. Die Höhe der Maklerprovision ist abhängig von der Immobilie selbst.  

Ab Vertragsunterzeichnung zwischen P5, Makler und Verkäufer entstehen durch das Ausführen des HYP Zert F- Gutachtens, Vermarktungs- und Bearbeitungskosten für P5-Auktionen. 
Ab Vertragsunterzeichnung zwischen P5, Makler und Verkäufer startet die Vermarktung ihrer Immobilie mit den Marketing- und Vertriebsmaßnahmen von P5. 

Der Notartermin findet direkt am Tag der Auktion vor Ort statt. Käufer und Verkäufer schließen den Kaufvertrag noch am selben Tag im Beisein eines Notars ab.

Ein Musterkaufvertrag steht Ihnen zur Vorbereitung bereits online auf unserer Website im Bereich „Rechte & Pflichten“ zur Verfügung.

Falls Sie am Auktionstag nicht persönlich anwesend sein können, besteht die Möglichkeit, sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten zu lassen.

Sie müssen als Käufer und Verkäufer alle erforderlichen Unterlagen vor der Auktion abgeben.
In der Teilnahmeerklärung ist klar aufgelistet was Sie als Käufer hochladen müssen und als Verkäufer reichen die Unterlagen aus, die wir für die Vermarktung der Immobilie bereits erhalten haben. 

Auf der Auktion selbst sollten sie einen gültigen Personalausweis und wenn nötig eine beglaubigte Vollmacht sowie als Unternehmen einen Transparenzregister mitbringen. 

In den Verträgen ist für diesen Fall eine Klausel geregelt, dass der Käufer einen Schadenersatz von 4% des Kaufpreises zahlen musss.

Die Kosten für die Erstellung des HYPZert-F Gutachtens von einem professionellen Sachverständigen trägt P5-Auktionen selbst. 
Die Höhe der Kosten sind je von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich.  

Jörg Hollmann

Leiter P5 Auktionen

P5 Kongress GmbH
Adolfsallee 21
65185 Wiesbaden
Mobil: +49 157-92511188